Hamburg · Herausgegeben von Freie und Hansestadt Hamburg
Die Hamburgische Bauordnung regelt die Anforderungen an bauliche Anlagen, Genehmigungsverfahren, Abstandsflächen und die Verantwortlichkeit am Bau.
4 hinterlegte Abschnitte
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.
Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten. Die Tiefe richtet sich nach der Wandhöhe und muss auf dem Baugrundstück selbst liegen, soweit die gesetzlichen Ausnahmen nicht greifen.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf grundsätzlich einer Genehmigung, sofern die Bauordnung keine Verfahrensfreiheit oder ein anderes Verfahren vorsieht.
Mit dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Umfang und Inhalt richten sich nach dem jeweiligen Vorhaben und den eingeführten Verwaltungsvorschriften.
01.04.2006
17.08.2026
Hamburg
Baugenehmigung, Abstandsflächen, Bauvorhaben, Hamburg